GEG verabschiedet
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet und soll dazu beitragen das Heizen klimafreundlicher zu gestalten. Ende September muss das Gesetz noch die finale Abstimmung im Bundesrat durchlaufen. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten und zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Dreh- und Angelpunkt für künftige Entscheidungen wird die kommunale Wärmeplanung in den Kommunen sein. Abhängig davon, ob eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gilt das Gesetz in Bestandsbauten ab dem 30.06.2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und in Bestandsgebäuden in Gemeinden von bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30.06.2028. Das Gesetz regelt Mindestanteile von regenerativen Brennstoffanteilen, die ab 2029 sukzessive bis 2040 auf 60 Prozent angehoben werden. Heizkessel dürfen nur bis 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2045 soll nur noch erneuerbar geheizt werden. Wichtiger Punkt ist, dass Verbraucher bei Einbau einer Gasheizung ab 2024 verpflichtend eine Beratung in Anspruch nehmen müssen, hierfür sind alle Energieberatende zugelassen. Das Schornsteinfegerhandwerk als zuverlässiger Partner der Energie-/ Wärmewende mit seinem hohen Stand an gut ausgebildeten Energieberatern und Energieberaterinnen wird hier für seine Kunden ein zuverlässiger Ansprechpartner sein. Mit 200 000 Kundenkontakten berät das Schornsteinfegerhandwerk täglich Bürgerinnen kompetent und neutral zu den Thematiken Klima-/und Umweltschutz und zum neuen GEG. Im Zuge der GEG Novelle ist die begleitende Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude in die Ressortabstimmung gegangen. Weitere Details folgen in den nächsten Tagen und Wochen.
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