SChornsteinfeger NRW
Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW ist die Dachorganisation des Schornsteinfegerhandwerks in Nordrhein-Westfalen. Sein Sitz ist Düsseldorf.
Er ist eine juristische Person des privaten Rechts und erlangt aufgrund von Paragraph 80 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) mit Genehmigung der Satzung durch die zuständige oberste Landesbehörde die Rechtsfähigkeit.
Mitglieder des Landesfachsverbandes sind die in Nordrhein-Westfalen bestehenden sechs Schornsteinfegerinnungen.
Hierin organisiert sind 1.509 Schornsteinfegerbetriebe mit ca. 5.000 Beschäftigten einschließlich Inhabern und Teilzeitkräften im Bürobereich.
Die Aufgaben des Landesfachverbandes
- die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist
- die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen
- den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
- Er ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten oder zu fördern.
- Der Landesfachverband kann ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Handwerksinnungen angehörenden Mitglieder fördern.
Zu diesem Zweck kann er insbesondere
- Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer, und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen
- die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen Gesetze fördern
- Tarifverträge abzuschließen
- für die Mitglieder der ihm angeschlossenen Handwerksinnungen und für die Einzelmitglieder und deren Angehörige zur Unterstützung bei Krankheitsfällen, Todesfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit Kassen errichten.
Rechtsform, Sitz und Bezirk
Der Landesverband führt den Namen
"Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen".
Sein Sitz ist Düsseldorf.
Sein Bezirk erstreckt sich auf das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Organe des Landesfachverbandes
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Ausschüsse