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Dualer Studiengang

Kombinierte Ausbildung zum Schornsteinfeger mit Studium der Versorgungs- und Entsorgungstechnik

Das Schornsteinfegerhandwerk NRW bietet in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Gelsenkirchen ein Duales Studienmodell an: Die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger mit gleichzeitigem Bachelor-Studiengang „Versorgungs- und Entsorgungstechnik“.
Die Kombi-Ausbildung begann erstmalig am 1. August 2010, danach jährlich zum 1. August und endet nach 4 Jahren, erstmals im August 2014. Dieses Angebot soll bei jungen Menschen mit allgemeiner Hochschul- oder Fachhochschulreife das Interesse am Schornsteinfegerhandwerk und gleichzeitig am Studium mit dem Schwerpunkt „Technische Gebäudeausrüstung“ wecken.
Das Schornsteinfegerhandwerk möchte jungen Menschen damit deutlich machen, dass sich Handwerk und Wissenschaft ergänzen und neue berufliche Perspektiven eröffnen.
Der duale Studiengang mit der Ausbildung zum Schornsteinfeger und dem Fachhochschulstudium zum Bachelor of Engineering ist ein anspruchsvolles Modell mit dem Ziel, Studium und Berufsausbildung optimal zu verknüpfen. Er setzt ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des Teilnehmers voraus. Der Betrieb wird ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Informationen zum Gesamtablauf

Ausbildungs- und Studienzeiten
Der gesamte Bildungsgang erstreckt sich über 49 Monate.
Während des gesamten Bildungsgangs wechseln sich Phasen der Ausbildung im Betrieb und Phasen des Studiums gegenseitig ab.

Die Ausbildung im Betrieb

Grundlage der Berufausbildung zum Schornsteinfeger ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/ zur Schornsteinfegerin vom 31.01.1997 (BGBl. I S. 179) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Ausbildung im Betrieb ist eine Berufsausbildung gemäß § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Während der betrieblichen Ausbildung sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes anwendbar.

Das Studium an der Fachhochschule Gelsenkirchen

Innerhalb des dualen Studiums erstreckt sich das Studium an der Fachhochschule Gelsenkirchen auf
6 Fachsemester.

Nach dem Bestehen der Gesellenprüfung zum Schornsteinfeger wird das Studium als Vollzeitstudium fortgesetzt.

Das Studium unterliegt den Bestimmungen und Vorgaben der Fachhochschule Gelsenkirchen.

Vergütung

Der Betrieb zahlt dem Auszubildenden während der Zeiten der betrieblichen Ausbildung sowie der Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen eine Vergütung gemäß den geltenden Vorgaben des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen. Die Zeiten des Studiums an der Fachhochschule werden durch den Betrieb nicht vergütet.

Ausbildungszeit und Urlaub

Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit richtet sich nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Bestimmungen.
Sie beträgt zurzeit 40 Stunden. Der Betrieb gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beziehen und erstrecken sich ausschließlich auf die jeweiligen Zeiten der Ausbildung im Betrieb bzw. des Studiums an der Fachhochschule.

Hinweis:

Für das Duale Studium ist ein Zusatzvertrag zum Berufsausbildungsvertrag notwendig.

Ansprechpartner für weitere Informationen sind

Landesinnungsverband des
Schornsteinfegerhandwerks NRW
Vorstand Berufsbildung
Herrn Hans-Eberhard Kopp
Beedstraße 44, 40468 Düsseldorf
Telefon (02 11) 42 44 38
E-Mail: info@b1c48e1358ec4e11b2b90de67ef8311aschornsteinfeger-nrw.de

Prof. Dr. Markus Thomzik
Neidenburger Straße 10
45877 Gelsenkirchen
Telefon (02 09) 95 96 - 142
E-Mail: markus81b505ddde83406d8a70e3bc8f56678f.thomzik@6ccecd25489346b1a357279568b8abbffh-gelsenkirchen.de