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ÜBERPRÜFUNGS- UND MESSFRISTEN

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, in welchen zeitlichen Abständen der Schornsteinfeger Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.

Zu unterscheiden sind zwei getrennte Aufgabenbereiche: die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit nach KÜO und die Emissionsmessung im Rahmen der 1. BImSchV.

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Die Sicherheitsüberprüfung nach KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.

>>Überprüfungs- und Messfristen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Mehr erfahren: AUFGABEN DES SCHORNSTEINFEGERS