Für eine emissionsarme Verbrennung braucht eine Feuerstätte genügend Sauerstoff (= Verbrennungsluft). Bei Feuerstätten bis 35 kW gilt die Verbrennungsluftversorgung als ausreichend, wenn
- der Raum Türen zum Freien oder Fenster hat, die geöffnet werden können.
- eine Verbindung zu Räumen mit Türen zum Freien oder Fenstern besteht (Verbrennungsluftverbund).
- das Volumen des Aufstellraums viermal größer ist als die Leistung der Feuerstätte (die Berechnung kann auch der Schornsteinfeger oder Fachhändler übernehmen).
Was tun bei Dunstabzugs- oder Lüftungsanlagen?