Information zu den Eckpunkten des zukünftigen GMG – Gebäudemodernisierungsgesetz

GMG-Info von unserem Vorstand Energie LIV NRW Lars Klitzke (erste Info, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, diese Infos haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und möglichen Änderungen. Mehr Infos im YouTube Kanal vom Bundesverband unter https://www.youtube.com/watch?v=RYARWN9I4jc )

Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll die Regelungen der GEG-Novelle 2023 („Heizungsgesetz“, §§ 71–71p, § 72) ablösen. Ziel ist eine Vereinfachung der Vorgaben, mehr Technologieoffenheit und größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.
1. Wegfall der 65-%-Vorgabe, die bisherige Verpflichtung, beim Heizungseinbau zu mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, soll entfallen. Stattdessen wird ein technologieoffener Ansatz verfolgt.
2. Kein Austauschzwang im Bestand, für bestehende, funktionierende Heizungen soll es keine gesetzliche Pflicht zum Ausbau oder Austausch geben. Beim Heizungstausch können Eigentümer künftig aus einem Optionskatalog wählen, z. B.: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridsysteme, Biomasse und weiterhin auch Gas- oder Ölheizungen.

3. „Bio-Treppe“ für neue Gas- und Ölheizungen, wer nach Inkrafttreten des GMG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 01.01.2029 einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe einsetzen. Start 2029: mindestens 10 %, stufenweiser Anstieg bis 2040 (gesetzlich festgelegt in drei Schritten), für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll kein CO₂-Preis anfallen (zur Kostendämpfung).

4. Grüngas- und Grünheizölquote Zusätzlich ist ab 2028 eine moderate Quote für Inverkehrbringer (Lieferanten) vorgesehen: Einstieg bis zu 1 % – Hochlaufpfad – Bilanzielle Erfüllung möglich – Anrechnung auf die Bio-Treppe

5. Förderung und Wärmeplanung Die BEG-Förderung soll mindestens bis 2029 finanziell abgesichert werden. Fernwärme, Verbraucherschutz und kommunale Wärmeplanung sollen vereinfacht und gestärkt werden.

Gesamtziel des GMG: Mehr Wahlfreiheit für Eigentümer, weniger Bürokratie und ein schrittweiser Übergang zu klimafreundlicheren Brennstoffen – ohne verpflichtenden Austausch funktionierender Heizungen.

Zusammenfassung: Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)